Zum einen kamen mangels Interesse der Mitglieder keine Mitgliederversammlungen mehr zustande, zum anderen sind die Auflagen für die Gemeinnützigkeit über die Jahre völlig inakzeptabel geworden.
Hans U. P. Tolzin, Medizin-Journalist und Initiator, setzt jedoch die Schwarmfinanzierung fort, um z. B. Musterklagen gegen die Corona-Verordnungen zu finanzieren. Um frei von staatlichem Einfluss agieren zu können, kann er leider keine offizielle Spendenquittungen anbieten.
1. Zweck der Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht und Gesundheit ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Schutz der Öffentlichkeit vor gesundheitlichen Risiken durch aktuelle und künftige medizinische und technische Verfahren sowie die Stärkung der Bürgerrechte bei der Abwehr dieser Risiken.
Zum Vereinszweck gehört die Ausübung eines positiven Einflusses auf Regierung, Justiz, die öffentliche Meinung und die Wirtschaft zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen umfassenden Schutz der Öffentlichkeit vor den genannten Risiken gewährleisten.
Weiterer Zweck ist es, Therapiefreiheit, Selbstverantwortlichkeit und Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu stärken und Einschränkungen der Bürgerrechte in diesem Bereich abzuwehren.
(Initiator und ehemaliger Vorsitzender)
Widdersteinstr. 8
71083 Herrenberg
Fon 07032/784 849-1
Fax 07032/784 849-2
AGBUG
Volksbank Herrenberg
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH
Paypal: tolzin @ agbug . de
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