Was ist AGBUG?

Wir verteidigen Ihr Recht auf gesundheitliche Selbstbestimmung!


AGBUG (e. V.) war usprünglich als (gemeinnütziger) Verein eingetragen, hat aber im Sommer 2018 auf den Eintrag ins Vereinsregister und auf die Gemeinnützigkeit verzichtet.

Zum einen kamen mangels Interesse der Mitglieder keine Mitgliederversammlungen mehr zustande, zum anderen sind die Auflagen für die Gemeinnützigkeit über die Jahre völlig inakzeptabel geworden.

Hans U. P. Tolzin, Medizin-Journalist und Initiator, setzt jedoch die Schwarmfinanzierung fort, um z. B. Musterklagen gegen die Corona-Verordnungen zu finanzieren. Um frei von staatlichem Einfluss agieren zu können, kann er leider keine offizielle Spendenquittungen anbieten.


Zweck der Initiative

Auszug aus der ehemaligen Satzung von AGBUG (e. V.)

1. Zweck der Arbeitsgemeinschaft Bürgerrecht und Gesundheit ist die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere der Schutz der Öffentlichkeit vor gesundheitlichen Risiken durch aktuelle und künftige medizinische und technische Verfahren sowie die Stärkung der Bürgerrechte bei der Abwehr dieser Risiken.

Zum Vereinszweck gehört die Ausübung eines positiven Einflusses auf Regierung, Justiz, die öffentliche Meinung und die Wirtschaft zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die einen umfassenden Schutz der Öffentlichkeit vor den genannten Risiken gewährleisten.

Weiterer Zweck ist es, Therapiefreiheit, Selbstverantwortlichkeit und Selbstverwaltung im Gesundheitswesen zu stärken und Einschränkungen der Bürgerrechte in diesem Bereich abzuwehren.


Aktivitäten

Wo war AGBUG bisher aktiv?

  • Finanzierung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an Bundesbehörden » Beispiele

  • Finanzierung von juristischen Gutachten zu bestimmten Rechtsfragen im Zusammenhang mit Impfungen

  • Finanzielle Unterstützung von kostenlosen Internet-Portalen zur unabhängigen Impfaufklärung (z. B. www.impfkritik.de oder www.dagia.org)

  • Abwehr von Grundrechtsverletzungen wie z. B. die Ungleichbehandlung von Ungeimpften in öffentlichen Einrichtungen oder am Arbeitsplatz. Zu diesem Zweck wurden gelegentlich Zuschüsse für Gerichtsverfahren bewilligt.

  • Finanzierung einer juristischen Auseinandersetzung gegen einen mutmaßlichen Internet-Stalker. Ziel: Erreichung eines Grundsatz-Urteils des BGH zum Schutzes von geschlossenen Mailinglisten gegen die Veröffentlichung von internen Emails auf Internet-Prangern. Dieses Verfahren wurde leider in zweiter Instanz verloren. Eine Berufung wurde trotz der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens nicht zugelassen. Die Berufungsbeschwerde hatte keinen Erfolg.  Wichtig für Administratoren nichtöffentlicher Mailinglisten: Neumitglieder der Liste müssen sich vor Beitritt mit einer Vertraulichkeitsklausel einverstanden erklären, sonst dürfen sie private Informationen aus der Liste nach Lust und Laune veröffentlichen.

  • Herausklage der STIKO-Sitzungsprotokolle nach IFG
  •  
     
  • Ergebnisse der von AGBUG in Auftrag gegebenen Impfstoffuntersuchungen (enthaltene Elemente des Periodensystems)


Kontakt

Hans U. P. Tolzin

(Initiator und ehemaliger Vorsitzender)

Widdersteinstr. 8
71083 Herrenberg

Fon 07032/784 849-1
Fax 07032/784 849-2
Abb.

Kontoverbindung für Schenkungen:

AGBUG
Volksbank Herrenberg
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH

Paypal:  tolzin  @ agbug . de

Spendenquittungen sind leider nicht möglich

Kontoauszug